Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg Gianlúca Jakobsmeyer

Sie haben das Recht auf einen freien, unabhängigen, gewissenhaften und entschlossenen Rechtsbeistand. Ich stehe Ihnen als Ihr Rechtsanwalt und parteiischer Interessenvertreter zur Seite.

Verteidigung im Jugend- und ErwachsenenstrafrechtInteressenvertretung im Zivilrecht
Rechtsanwalt Gianlúca Jakobsmeyer – Strafverteidiger Hamburg

Meine Tätigkeitsbereiche

Es ist mein politischer Anspruch, Ihre Rechte mit Kompetenz und Leidenschaft durchzusetzen. In der Praxis existiert eine Vielzahl von Fallkonstellationen, die zivilrechtliche Ansprüche, strafrechtliche Konsequenzen und auch sozialrechtliche Fragestellungen zur Folge haben können. Ich vertrete Sie daher interdisziplinär sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.

Verteidigung im Strafrecht

Wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, brauchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger. Ich vertrete Ihre Rechte unabhängig vom Tatvorwurf entschlossen durch alle Instanzen. Ferner stehe ich Ihnen auch als Nebenklagevertreter zur Verfügung.

  • Ermittlungsverfahren
  • Hauptverhandlung
  • Berufung und Revision
  • Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht
  • Nebenklagevertretung

Zivilrechtliche Interessenvertretung

Als Rechtsanwalt im Zivilrecht berate ich Sie, gestalte und prüfe Verträge, setze Ihre Ansprüche durch und wehre unberechtigte Forderungen ab – außergerichtlich wie vor Gericht.

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
  • Verkehrsrecht
  • Immobilien- und Mietrecht
Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald und der Universität Padova trat ich das Referendariat im Landgerichtsbezirk Flensburg an. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen folgte im Jahre 2024, in meiner Heimatstadt Hamburg, die Zulassung durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer.

Bereits früh im Studium fiel meine Entscheidung auf das Wahlfach der Kriminologie und Strafrechtspflege. An diesem Schwerpunkt faszinierten mich insbesondere die interdisziplinäre Herangehensweise und die Verbindung zwischen Psychologie, Soziologie, Medizin und Jura. Neben dem Studium konnte ich als studentischer Mitarbeiter erste praktische Erfahrungen in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte sammeln. Später im Referendariat wurde ich insbesondere von den Strafverteidiger:innen Frau Fenna Busmann in Hamburg und Herrn Matthias Schuster in Berlin ausgebildet.

Längere Auslandsaufenthalte in Südafrika, Italien, Lateinamerika und den USA haben mir zu einer ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit verholfen. Es ist mir wichtig, allen Menschen offen und unvoreingenommen gegenüberzutreten.

Mitgliedschaften

  • Hamburgischer Anwaltverein e.V. (HAV)
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
  • Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

In 3 Schritten zu Ihrer Verteidigung

Der Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung beginnt mit einem einzigen Anruf.

1

Kontakt

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Schildern Sie kurz Ihre Situation. Bei dringenden Fällen melde ich mich noch am selben Tag.

Sofort Orientierung erhalten

2

Analyse

Sichtung der Vertragsunterlagen, Bewertung des Strafbefehls oder Einsichtnahme in die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft. Daraufhin wird eine individuelle Strategie entwickelt.

Lage vollständig verstehen

3

Verteidigung

Ob außergerichtliche Einstellung oder Verteidigung vor Gericht – ich kämpfe für das bestmögliche Ergebnis.

Problemlösung und Schadensreduzierung


Kosten & Finanzierung

Um eine erfolgreiche Beratung und Vertretung zu ermöglichen, bedarf es einer finanziellen Absicherung des Verfahrens.

Vergütung nach RVG, Honorarvereinbarung und Rechts­schutz­versicherung

Die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, kann aber auch bei umfangreichen Fällen individuell vereinbart werden (sog. „Honorarvereinbarung“).

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

ÖRA, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe
  • ÖRA Hamburg

    Bei Fragen zu den Formularen oder für eine erste Beratung in Hamburg wenden Sie sich an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA).

  • Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

    Für eine Vertretung vor Gericht besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

  • Beratungshilfe

    Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie außerhalb von Hamburg beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Nein. Als Beschuldigte:r besteht grds. keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen. Ein kurzes Gespräch mit eine:r Strafverteidiger:in klärt, ob Schweigen in ihrem Fall die bessere Strategie ist.
Was passiert, wenn ich nicht zur Vernehmung gehe?
Ihr Schweigen darf rechtlich nicht gegen Sie verwendet werden. Die Ermittlungen laufen weiter – mit oder ohne Ihre Aussage. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, erst nach Akteneinsicht über eine Stellungnahme zu entscheiden.
Wie schnell muss ich bei einem Strafbefehl reagieren?
Die Einspruchsfrist bei einem Strafbefehl beträgt 14 Tage ab Zustellung. Wer diese Frist verpasst, akzeptiert den Strafbefehl. Dieser wird dann wie ein rechtskräftiges Urteil behandelt. Kontaktieren Sie daher rechtzeitig einen Rechtsbeistand.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Einige Rechtsschutzversicherungen decken auch Strafrecht ab – zumindest teilweise. Prüfen Sie Ihre Police oder geben Sie mir ihre Daten, dann stelle ich für Sie eine Deckungsanfrage.
Wann bekomme ich eine:n Pflichtverteidiger:in?
Bei schweren Vorwürfen (Verbrechen), bei Untersuchungshaft oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können. Wichtig: Sie können Ihre:n Wunschanwält:in als Pflichtverteidiger:in benennen. Warten Sie nicht, bis das Gericht jemanden bestellt.
Vertreten Sie auch außerhalb von Hamburg?
Ja. Strafverteidigung ist nicht an einen Ort gebunden. Ich vertrete Mandant:innen vor allen deutschen Gerichten – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

Kontakt

Rechtsanwalt

Gianlúca Jakobsmeyer

Öffnungszeiten

Erreichbarkeit: Mo–Do 09:00–16:00 Uhr
Bürostunden: Mo-Do 9:00–18:00 Uhr
Sprechstunden: Nach Vereinbarung
Sollte ich nicht erreichbar sein, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Anfahrt

ÖPNV: U3 Baumwall oder Rödingsmarkt · S1/S2/S3 Stadthausbrücke · Bus Linie 2 Baumwall · Bus Linie 3 Rödingsmarkt (Großer Burstah) · Bus Linie 6 Auf dem Sande (Speicherstadt)
Fähre: Linien 61, 62, 72, 73, 75 – Landungsbrücken Brücke 1

Barrierefreiheit

Die Kanzleiräume sind leider nicht barrierefrei zugänglich. Wir sind Ihnen jedoch gerne jederzeit behilflich, sich trotz Treppen innerhalb des Hauses zu bewegen. Hilfsweise sind auch Telefontermine und nach Absprache Hausbesuche möglich.

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